Wohnungseigentumsrecht

Der Wunsch vieler nach den eigenen vier Wänden ist groß – allein deshalb, da man mit seinem Eigentum schließlich machen kann, „was man will“. Dies mag im Eigenheim auch teilweise zutreffen, für das Wohnungseigentum jedoch nur begrenzt. Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man automatisch Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft, man fällt unter die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Entscheidungen, die nicht nur die eigenen Interessen betreffen, müssen fortan gemeinsam beschlossen oder vereinbart werden. Streitigkeiten sind oftmals vorprogrammiert. Aus diesem Grunde ist es oft ratsam, einen externen Verwalter zu beauftragen, um eine „neutrale Instanz“ zu schaffen.

Wir beraten und vertreten sowohl einzelne Wohnungseigentümer als auch Wohnungseigentumsverwalter und Bauherren, die Wohnungseigentum erst noch begründen wollen.

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